Veröffentlicht am 25.10.2010
Das vereinbarte der Spitzenverband der Krankenversicherung (GKV-Spizenverband) mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
Von der Erhöhung profitieren sämtliche niedergelassene Kassenärzte.
Insgesamt sind 4 Milliarden Euro im Heilmittelbereich eingeplant.
Die möglichen Heilmittelausgaben der Ärzte erhöhen sich damit um 1,5 %.
Nicht viel für den einzelnen Mediziner. Wenn beispielsweise ein Kinderarzt in Westfalen im Quartal 1.000 Behandlungsfälle vorweist á 15,85 € Richtgröße, dann beträgt sein Budget 15.850 € pro Quartal für Heilmittel, was in etwa 56 durchschnittlichen ergotherapeutischen Verordnung entspricht.
Die Steigerung um 1,5 % beträgt für ihn somit 237,75 € was circa nur einer durchschnittlichen Physiotherapieverordnung mehr im Quartal entspricht.
Carl-Heinz Müller, Vorstand der KBV, erklärte gegenüber dem „deutschen Ärzteblatt“ allerdings, dass die Rahmenvorgaben für die Vertragsärzte und die Patienten ein positives Ergebnis sind. Durch die vorgegebenen Sparmaßnahmen in der Vereinbarung konnte nach Aussagen von Müller ein Absenken der Richtgrößen vermieden werden.
Die Befreiung der Ärzte von einzelnen Richtgrößenprüfungen, die ebenfalls in der Vereinbarung festgelegt wurde, hat jedoch ausschließlich einen Empfehlungscharakter.
Nach Aussagen von Carl-Heinz Müller wird somit auch weiterhin das Damoklesschwert der Richtgrößenprüfung über den Vertragsärzten der Bundesländer schweben.
Erneut forderte Müller aus diesem Grund eine eindeutige Regelung, die sich auf die Abschaffung von Richtgrößen bezieht.
Nach Aussage der KBV ist bisher noch nicht abschließend geklärt, wie die vereinbarten Rahmenvorgaben in den jeweiligen Bundesländern umgesetzt werden.
In den kommenden Wochen wollen die Kassenärztlichen Vereinigungen vor Ort über die jeweiligen Richtgrößen, die sich auf die ärztliche Behandlung beziehen, verhandeln.