Veröffentlicht am 18.11.2010
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung KBV erhofft sich mit dem neuen Instrument, das Risiko von Regressforderungen minimieren zu können, indem nur 24 Werktage nach dem Ende eines Verordnungsmonates die Verordnungsdaten auch im Vergleich mit Kollegen der Region und der Fachgruppe einsehbar sind.
Das gilt allerdings nur für Arzneiverordnungen.
Wir vom BED e.V. haben deshalb die KBV mit folgendem Inhalt angeschrieben:
Wann ist eine solche Abfrage für Ärzte auch bei Heilmitteln möglich?
Wir sehen durch die einseitige Abfrage die Gefahr, dass grundsätzlich mehr Medikamte statt Heilmittel verordnet werden, auf Grund der dann geringeren Regressgefahr. Wie können und wollen Sie dem entgegenwirken?
Folgend finden Sie die Antwort der KBV sowie unsere neuerliche Rückmeldung.
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