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Veröffentlicht am 10.11.2010
Verehrte Mitglieder,
in Zusammenhang mit den Standardablehnungen von Verordnungen außerhalb des Regelfalles durch die AOK Niedersachsen kam die Frage auf, wie Klagen bei den zuständigen Sozialgerichten eingereicht werden können und mit welchen Kosten zu rechnen ist.
Das Verfahren ist simpel.
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