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Viele Patienten durch IGeL-Angebote verunsichert

Veröffentlicht am 17.10.2005

17.10.05 (psg). Das Geschäft mit Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) in der Arztpraxis boomt: Immer mehr Ärzte bieten medizinische Leistungen an, die der Patient aus der eigenen Tasche bezahlen soll. Doch das offensive Angebot verunsichert viele: Rund ein Drittel der Patienten erwartet, dass sich durch "Igeln" das Verhältnis zu ihrem Arzt verschlechtert.

Dies ist das Ergebnis einer Studie, die das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) und die Verbraucherzentrale NRW am 10. Oktober vorlegt haben. "Viele Patienten vermuten offenbar, dass es beim IGeL-Angebot weniger um ihre Gesundheit als um das Portemonnaie des Arztes geht", so Klaus Zok vom WIdO.

Die häufigsten angebotenen Privatleistungen in der Arztpraxis sind laut Studie mit einem Anteil von 21,8 Prozent Ultraschalluntersuchungen, gefolgt von Augeninnendruck-Messungen (16 Prozent) und alternativen Heilmethoden (10,3 Prozent). Über 60 Prozent der Befragten gaben an, dass sie selbst nicht nach diesen Leistungen gefragt, sondern Arzt oder Arzthelferin das Angebot gemacht hätten.

Mehr als 40 Prozent der befragten Versicherten glauben, dass das Angebot von ärztlichen Zusatzleistungen das Arzt-Patienten-Verhältnis beeinflusst. Auf Nachfrage geben 80 Prozent von ihnen an, dass sie eine Verschlechterung befürchten. "Durch IGeL wird aus dem Patienten ein Kunde. Der Arzt gerät in den Rollenkonflikt zwischen objektiver medizinischer Betreuung einerseits und ökonomischen Interessen andererseits", sagt Zok, Autor der Studie. "Die Patienten nehmen diesen Konflikt durchaus wahr und fühlen sich verunsichert."

IGeL-Angebote ohne medizinische Notwendigkeit

Fast ein Viertel der gesetzlich Krankenversicherten (23,1 Prozent), so das Ergebnis der repräsentativen Befragung, hat in den vergangenen zwölf Monaten eine ärztliche Zusatzleistung in Anspruch genommen oder angeboten bekommen. Das sind rund 16 Millionen Versicherte. Binnen Jahresfrist stieg der Anteil der Patienten mit IGeL-Erfahrung somit um 44 Prozent.

Die ärztlichen Zusatzleistungen werden dabei überwiegend Patienten mit hoher Bildung und hohem Einkommen angeboten. So bekamen nur 17,6 Prozent der Versicherten in der Einkommensgruppe bis 2.000 Euro Haushaltsnettoeinkommen IGeL-Angebote, während es in der Einkommensgruppe oberhalb von 4.000 Euro doppelt so viele (35,5 Prozent) waren. "Dadurch wird deutlich, dass bei Individuellen Gesundheitsleistungen das medizinisch Notwendige nicht im Vordergrund steht", betont Zok.

Ein weiteres Ergebnis der Studie: Die rechtlichen Vorgaben beim IGeL-Angebot werden häufig nicht eingehalten. Der erforderliche schriftliche Vertrag vor der Leistungserbringung etwa lag in über 60 Prozent der Fälle nicht vor. Und immerhin 15 Prozent der Patienten erhielten nach der Behandlung keine Rechnung. "Die Studienergebnisse belegen, dass der Verkauf von Individuellen Gesundheitsleistungen nicht immer rechtlich korrekt verläuft", so Zok.

Lukrative zusätzliche Einnahmequelle

Eine auf den aktuellen Umfrageergebnissen basierende Modellrechnung des WIdO ergibt für den IGeL-Markt ein geschätztes Volumen von knapp einer Milliarde Euro im Jahr. IGeL-Angebote gelten als lukrative zusätzliche Einnahmequelle. Einige der ärztlichen Zusatzleistungen sind durchaus nützlich, zum Beispiel eine reisemedizinische Beratung. Viele sind jedoch schlicht überflüssig. Einzelne Angebote sind medizinisch umstritten und können sogar gesundheitsschädlich sein. Im Bereich der Krebsvorsorge können zum Beispiel unzuverlässige Diagnose- und Behandlungsmethoden Patienten in falscher Sicherheit wiegen oder sie unnötig in Sorge versetzen.

Die Studie "Private Zusatzleistungen in der Arztpraxis" kann ab sofort beim Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) bezogen werden (Tel.: 0228/843-393):
K. Zok / W. Schuldzinski: Private Zusatzleistungen in der Arztpraxis. Ergebnisse aus Patientenbefragungen, Bonn 2005. 86 Seiten, 10,00 Euro.
Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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