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Veröffentlicht am 31.01.2011
Das Sozialgericht München hat die AOK zur Zahlung von Arzthonoraren über 38 Millionen Euro aus dem gekündigten Hausärztevertrag verpflichtet.
Der AOK wurden dazu kurzfristig die Konten gesperrt.
Die AOK hat gegen Ihre Satzung und das Vertragsrecht verstoßen fasst Renate Hartwig, Vorsitzende der Initiative Bürger-Schulterschluss, die Kritik der Versicherten zusammen.
Folgend können Sie die dazugehörigen Presseartikel einsehen.