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Veröffentlicht am 29.04.2011
Liebe Mitglieder,
folgend die neue Vergütungsvereinbarung, die ab dem 01.05. dieses Jahres in Kraft tritt.
Es konnten beachtliche
Vergütungssteigerungen erzielt werden.
Die zeitgleiche Behandlung von 2 Patienten ist weiterhin Bestandteil der Vergütungsvereinbarung. Die Höhe dieser Leistung beträgt statt 20 % nunmehr 80 % der Einzelbehandlung.
Das bedeutet eine Umsatzsteigerung auf 160 % im zeitlichen Vergleich mit einer Einzelbehandlung.
Vergütungspreisliste (ab 01.05.2011)
Die Vergütungspreisliste gilt wie immer unter Vorbehalt der 2 monatigen Beanstandungsfrist des Bundesversicherungsamtes.
Die neuen Preise gelten für sämtliche Verordnungen die ein Ausstellungsdatum ab dem 01.05.11 verzeichnen.
Bei Fragen dazu stehen wir Ihnen immer gerne zur Verfügung.