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Veröffentlicht am 05.02.2021
Da auf Bundesebene in dieser Legislaturperiode die Neugestaltung der Heilberufsgesetze nicht mehr zustand kommen wird, geht die Landesregierung NRW mit positivem Beispiel voran und führt zumindest die vollständige Schulgeldfreiheit für Gesundheitsfachberufe rückwirkend ab 01. Januar 2021 ein.
Wir begrüßen dies ausdrücklich und fordern die übrigen Länder zur Nachahmung auf.
Pressemitteilung NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales: