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Schiedsspruch ohne Preise ?!?

Veröffentlicht am 03.03.2021

Liebe Therapierende,
 
der Schiedsspruch ist da ...Ist das nun das Ende? Haben wir nun Klarheit, haben wir nun ein konkretes Ergebnis? Die Antwort ist: Nein.
 
1. Im Video sehen Sie die Ausführungen von Christine Donner zu diesem Thema, unter dem Video können Sie diese auch in Textform lesen.
 
2. Aufruf zur Aktion: Schreiben Sie das Bundesgesundheitsministerium, die gesundheitspolitischen Sprecher*innen der Parteien sowie Jens Spahn an (Vorlagen und Infos unten in diesem Artikel)
 
 
 
 
Liebe Therapierende,
 
der Schiedsspruch ist da ...Ist das nun das Ende? Haben wir nun Klarheit, haben wir nun ein konkretes Ergebnis? Die Antwort ist: Nein.
 
Dieser Schiedsspruch ist nicht das Ende unseres Verfahrens, denn dem besagten Schiedsspruch fehlt sein wesentliches Merkmal, was ihn erst zu einem Schiedsspruch macht, nämlich: Die verbindliche Bestimmung der Preise!
 
Die Festsetzung der Vergütungspreise für die therapeutische Arbeit ist aber weder in der Ergotherapie, noch in der Physiotherapie erfolgt.
 
Stattdessen will uns dieser Schiedsspruch nötigen, unter Benennung einiger Einflussgrößen auf den Preis diesen mit dem GKV-Spitzenverband bis zum 01.04. auszuhandeln. Jener Versuch scheiterte mit einem Krankenkassenangebot von 3,41%, welches einer notwendigen und belegten Preissteigerung von 30 % gegenübersteht. 
 
Fakt ist: Wir als BED, so wie jeder andere Berufsverband, sind gesetzlich verpflichtet leistungsgerechte und wirtschaftliche Preise zu vereinbaren. Jeden anderen Preis dürfen wir gar nicht akzeptieren. 
 
Mit unseren Kalkulationen haben wir präzise und penibel die Wahrheit auf den Tisch gelegt und einsichtig gemacht. Wir haben die Wahrheit entblößt bis zur zweiten Nachkommastelle. Offenbar war diese Lebenswirklichkeit der Therapierenden, die sich an jenen Zahlen zeigt, für die Schiedsstelle aber derart verstörend, dass sie lieber den Mantel des Schweigens darüberbreiten wollte. 
 
Mit uns wird aber nicht geschachert und wir lassen uns durch solch einen „Schiedsspruch“ auch nicht nötigen. Therapierende haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen fairen Preis für gute Arbeit. 
Ein Vertreter der Krankenkasse sagte auf unseren Hinweis auf die Unzulänglichkeiten im Schiedsspruch hin: Er würde sich niemals trauen einen Schiedspruch in Frage zu stellen. Wir indes sind nicht obrigkeitshörig. Wir leisten einer Anordnung von oben nicht kritiklos Folge, wenn diese Anordnung ganz offenkundig falsch ist. 
 
Wir haben gegen viele vermeintlich ehrwürdige Institutionen mit unseren Klagen gewonnen. Gegen Krankenkassen, gegen den Gemeinsamen Bundesausschuss, gegen die Rentenversicherung …
Eine Klage gegen eine Schiedsstelle reiht sich darin lediglich ein und macht nur deutlich, dass es Einrichtungen gibt, die geltendes Recht mit Füßen treten. Als hätten Gesetze nur für andere Gültigkeit, aber nicht für sie selbst.
 
Wir schrecken im Übrigen auch nicht davor zurück, jemanden persönlich für sein Handeln zur Verantwortung zu ziehen. Die Untätigkeit der Schiedsstelle stellt eine grobe Fahrlässigkeit dar, denn sie hat vor der Wahrheit die Augen verschlossen und ist ihrer Verantwortung nicht nachgekommen.
 
Ganz naheliegende Überlegungen, wie z.B. die Bestellung eines Gutachters wurden gar nicht angestellt, obwohl die Schiedsstelle sich auch laut ihrem eigenen Protokoll für überfordert hält die Preise zu schiedsen. Wer etwas zu verantworten hat, ohne über die notwendigen fachlichen Kenntnisse zu verfügen, der beauftragt jemanden, der das kann, um daraufhin sein Urteil zu fällen. Gutachter werden täglich von Gerichten zu diesem Zwecke bestellt. Das leuchtet jedem ein, nur offenbar der Schiedsstelle nicht. 
 
Was wir nun tun?:
Wir werden in einem Eilverfahren die Nichtigkeit dieses Schiedsspruches feststellen lassen. Daraufhin läuft das Schiedsverfahren weiter und endet mit der Festsetzung der Preise. 
 
Da nicht davon auszugehen ist, dass diese Preise leistungsgerecht und wirtschaftlich sein werden, läuft parallel eine Klage, die die zahlreichen Folgefehler des „Schiedsspruches“ zum Inhalt hat. In den häufigsten Fällen wurden Vorgaben aus dem SGB V nicht ihrem Sinn und Zweck nach, sondern falsch angewendet. An anderen Stellen wurde das Ermessen überschritten. 
 
An diesem Punkt bedanke ich mich bei all jenen, die uns die Möglichkeit geben wirklich politisch und juristisch Einfluss auf die Geschicke der Therapierenden zu nehmen, so wie wir es jetzt tun. Danke an jedes unserer Mitglieder, dass Sie uns unterstützen. Es ist erfüllend für mich und für das gesamte BED-Team für Sie da zu sein. 
 
Sie fragen sich jetzt vielleicht, was Sie nun bis zum gerichtlichen Entscheid zusätzlich tun können?
 
Ihnen juckt es in den Fingern, gegen diese himmelschreiende Ungerechtigkeit anzugehen?
 
Wer ist nun in der Verantwortung? An wen können Sie sich wenden, während wir vor dem Gericht Klage einreichen?
Diejenigen, die das Gesetz veranlasst haben, sind nun in der Pflicht. Und das sind die politischen Parteivertreter, das BMG und der Bundesgesundheitsminister persönlich. 
Wir haben daher Schreiben für Sie vorbereitet - Schreiben an die Politik, Schreiben an das BMG und Schreiben an Herrn Spahn. 
 
Herr Spahn sagte: "Eure Proteste waren berechtigt", initiierte die gesetzliche Grundlage und äußerte sich bei dessen Vorlage mit dem Satz: "Wir wollen Leistungen der Therapeuten in Zukunft besser entlohnen." 
 
Dann muss die Politik, dann muss Herr Spahn nun auch für die Umsetzung Sorge tragen. Das BMG muss diesen Prozess eng und aktiv begleiten und darf nicht untätig bleiben. 
Das BMG hat Kenntnis über den Schiedsunspruch und muss nun handeln.
 
Im Wahljahr 2021 wird sich zeigen, wo die Therapierenden in diesem Jahr ihr Kreuz setzen werden. Wer steht wirklich für Sie ein? Die Grünen? Die SPD? Die Linken oder die FDP? Die CDU hingegen kann zeigen, dass sie das, was sie mit dem TSVG geschaffen hat, auch tatsächlich ernst meint. 
 
Senden Sie die Schreiben an jeden Politiker, senden Sie es an Herrn Spahn, senden Sie es an das BMG, leiten Sie sie weiter und bitten zudem um Verbreitung und Versand. 
 
Wenn Sie es lieben Therapeut*in zu sein, dann halten Sie Stand, machen Sie nicht Halt kurz vor dem Ziel, und wenn nicht um Ihrer selbst Willen, dann für die Ihnen vertrauenden Patienten. 
 
Sie sind die therapeutische Versorgung dieses Landes. Ohne Sie müssten viele, viele Menschen unnötiges Leid und Schmerzen ertragen.
 
Wir sehen uns beim Happy End!
 
 

Aufruf zur Aktion

Schreiben Sie das Bundesgesundheitsministerium, die gesundheitspolitischen Sprecher*innen der Parteien sowie Jens Spahn an:
 
Bundesgesundheitsministerium227@bmg.bund.de
 
Die Mailadresse ist jeweils nach folgendem Schema aufgebaut: Vorname.Nachname@bundestag.de
 
Gesundheitspolitische Sprecher der Parteien auf Bundesebene:  Verteiler Gesundheitspolitische Sprecher
 
Verwenden Sie gerne die anhängenden Vorlagen oder formulieren Sie selbst Ihren Unmut über diese Angelegenheit.
Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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