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Veröffentlicht am 23.09.2011
Positiv sehen wir der Inkrafttretung des Versorgungsstrukturgesetzes zum 01.01.2012 entgegen.
Darin wird unter Anderem festgelegt, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband Bund Praxisbesonderheiten für die Verordnung von Heilmitteln festlegen müssen, die bei den Regressprüfungen anzuerkennen sind. Kommt keine Einigung zustande entscheidet das Schiedsamt.
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