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Veröffentlicht am 05.10.2011
Ziel des neuen Gesetzes ist die bundeseinheitliche Bewertung von beruflichen Auslandsqualifikationen.
Dabei soll die Staatsangehörigkeit des Antragstellers zukünftig keine Rolle mehr spielen.
Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Bundesministerium für Bildung und Forschung: Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse