Veröffentlicht am 01.04.2021
Die Ergotherapeutischen Berufsverbände haben sich miteinander darauf verständigt die differenten Rechtsauffassungen (
wir berichteten) zu einer gemeinsamen juristischen Haltung zusammen führen zu wollen.
Es gilt weiterhin eine pragmatische Zwischenlösung zu finden, die es ermöglicht den, bis auf die Vergütungspreise, bereits vollständig konsentierten Vertrag mit sämtlichen Anlagen in Kraft treten zu lassen.
Ziel ist diese Zwischenlösung sodann mit dem GKV-Spitzenverband am 04.05.2021 abzustimmen.
Hintergrund ist, dass es für die Erlangung leistungsgerechter Preise in der Ergotherapie zwingend einer gerichtlichen Klärung des Schiedsspruches bedarf. Konsequenterweise haben daher auch beide ergotherapeutischen Berufsverbände den Schiedsspruch bereits vor Wochen beklagt.
Da dieses Gerichtsverfahren absehbar jedoch längere Zeit in Anspruch nehmen wird, ist eine Übergangslösung folgerichtig.
Das diese wie auch immer geartete Lösung ohne jede Anerkenntnis einer Wirtschaftlichkeit jener Preise erfolgt und zugleich die in dieser Situation maximal möglichen Vorteile für die Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten bieten muss, war und ist seit dem Entschluss zu einer Übergangsregelung klar.
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