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Veröffentlicht am 07.10.2011
Das Landgericht Frankfurt am Main urteilte am 01.09.2011, dass Private Krankenversicherer ihren Versicherungsnehmern nicht kündigen darf.
Das Versicherungsunternehmen brachte vor, dass die Versicherungsnehmerin Verordnungen manipuliert habe und sich damit Leistungen durch Betrug verschafft habe.
Pressemitteilung: Private Krankenversicherung darf nicht gekündigt werden Weisen Sie Ihre Privatversicherten auf dieses Urteil hin.