Veröffentlicht am 30.04.2021
Liebe Ergotherapeutinnen, Liebe Ergotherapeuten,
wir berichteten, dass dem 1. Schiedsspruch sein wesentliches Merkmal fehlte, nämlich die Preise. Aber bei weitem nicht nur auf Grund dessen wurde dieser Schiedsspruch vom BED e.V. beklagt. Die auf dem ungenügenden Schiedsspruch basierenden weiteren Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband führten, wenig überraschend, zu keinen brauchbaren Annäherungen.
Eine Übergangsregelung, um eine tragfähige Preisfindung zu ermöglichen, konnte gemeinsam nicht gefunden werden. Nun wird seitens des GKV-SV der Versuch unternommen in einem 2. Schiedsverfahren Preise durch die Schiedsstelle festsetzen zu lassen.
Daraus ergeben sich viele weitere juristische Fragen, auf die die ergotherapeutischen Berufsverbände nun passgenaue Antworten im Sinne der Ergotherapeut*innen finden.
Die Fakten sind:
- Die Klage des 1. Schiedsspruches werden wir selbstverständlich aufrechterhalten. Derartiges darf nie wieder geschehen.
- Sollte die Schiedsstelle zur Ansicht gelangen, dass ein 2. Schiedsverfahren zulässig ist, auch wenn wir hier eine andere Rechtsauffassung haben, werden wir unsere Anträge formulieren und zwar sehr genau.
- Christine Donner ist überzeugt: Aus einem Übel erwächst stets etwas Gutes! Wir haben die Chance auf bahnbrechende Veränderungen für die Ergotherapeut*innen dieses Landes und diese Chance geben wir nicht mehr her. Niemand hat gesagt, dass das leicht werden wird.