Veröffentlicht am 11.06.2021
Ab 1. Juli 2021 treten einige Änderungen der Heilmittelrichtlinie in Kraft. Für die Ergotherapie ist folgendes relevant:
20 Einheiten bei PS2 und PS3
Im Heilmittelkatalog werden bei den Diagnosegruppen PS2 und PS3 als Höchstmenge je Verordnung 20 Einheiten stehen, sodass bei Verordnungen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Juli 2021 mit der Diagnosegruppe PS2 und PS3 grundsätzlich 20 Einheiten zulässig sind. Bei allen anderen Diagnosegruppen der Ergotherapie bleibt die Höchstmenge je Verordnung bei 10 Therapieeinheiten.
Die Höchstmenge je Verordnung gemäß Heilmittelkatalog kann nur bei Besonderem Verordnungsbedarf (BVB) und Langfristigem Heilmittelbedarf (LHB) in Abhängigkeit von der Frequenz überschritten werden. Details siehe unser
Stichwort Behandlungseinheiten
Ergänzung der Liste des Langfristigen Heilmittelbedarfes
Die Liste des Langfristigen Verordnungssbedarfes (=Anlage 2 der HeilMR) wird ab 1. Juli 2021 (Ausstellungsdatum) im Bereich Ergotherapie ergänzt um:
- G61.0 Guillain-Barré-Syndrom mit EN3
- G91.2- Normaldruckhydrozephalus mit EN1
- M36.2 Arthropathia haemophilica mit SB1
- Q79.6 Ehlers-Danlos-Syndrom mit SB1/SB2
- Q78.0 Osteogenesis imperfecta mit SB1
- Q87.2 Angeborene Fehlbildungssyndrome mit vorwiegender Beteiligung der Extremitäten mit SB1/SB2
- T20.3 Verbrennung 3. Grades des Kopfes und des Halses mit SB2
- T20.7 Verätzung 3. Grades des Kopfes und des Halses mit SB2
- sowie folgende Diagnosen jeweils mit SB2:
- T21.3- Verbrennung 3. Grades des Rumpfes
- T21.7- Verätzung 3. Grades des Rumpfes
- T22.3- Verbrennung 3. Grades der Schulter und des Armes, ausgenommen Handgelenk und Hand
- T22.7- Verätzung 3. Grades der Schulter und des Armes, ausgenommen Handgelenk und Hand
- T23.3 Verbrennung 3. Grades des Handgelenkes und der Hand
- T23.7 Verätzung 3. Grades des Handgelenkes und der Hand
- T24.3 Verbrennung 3. Grades der Hüfte und des Beines, ausgenommen Knöchelregion und Fuß
- T24.7 Verätzung 3. Grades der Hüfte und des Beines, ausgenommen Knöchelregion und Fuß
- T25.3 Verbrennung 3. Grades der Knöchelregion und des Fußes
- T25.7 Verätzung 3. Grades der Knöchelregion und des Fußes
- T29.3 Verbrennungen mehrerer Körperregionen, wobei mindestens eine Verbrennung3. Grades angegeben ist
- T29.7 Verätzungen mehrerer Körperregionen, wobei mindestens eine Verätzung 3. Grades angegeben ist