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Veröffentlicht am 09.07.2021
Durch die versehentliche oder unkontrollierte Betätigung höhenverstellbarer Therapieliegen hat es in der Vergangenheit bereits mehrere Quetschverletzungen und Unfälle mit Todesfolge gegeben.
Als Praxisinhabende und Anwendende sind Sie verpflichtet, alle einschlägigen Vorschriften einzuhalten und auch bei Änderungen der Vorschriften möglicherweise notwendige Korrekturen und Nachrüstungen an vorhandenen Liegen zu veranlassen.
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