Veröffentlicht am 21.07.2021
Das Hochwasser hat in mehreren Regionen in Deutschland zu Schäden mit enormen Ausmaß geführt.
Betroffene Heilmittelpraxen können sich jederzeit - jetzt sofort oder später - an uns wenden, wir unterstützen Sie individuell bei den nächsten Schritten.
GKV-Spitzenverband empfiehlt Krankenkassen konkrete Regelung für vom Hochwasser betroffene Praxen
Der GKV reagiert auf die Situation und informiert in einem Rundschreiben am 20.07.21:
"... Sehr geehrte Damen und Herren,
das Hochwasser und seine Folgen in den betroffenen Regionen stellen auch die Therapeuten in ihren Praxen vor besondere Herausforderungen und können die Behandlungskontinuität der GKV- Versicherten gefährden. Der GKV-Spitzenverband empfiehlt in diesem Zusammenhang die Überprüfung der vertragskonformen Heilmittelabgabe auszusetzen. Konkret bedeutet dies, dass vom Hochwasser betroffene Praxen – neben der Möglichkeit von Videotherapie (aufgrund von Corona) die Möglichkeit bekommen, die Behandlungen zunächst bis zum 15. August 2021 an anderen Orten zu erbringen. So können z. B. Heilmittel, für die kein Hausbesuch verordnet war, im Haus des Versicherten oder an einem anderen Ort erbracht werden; hierdurch entsteht jedoch kein Anspruch auf die Hausbesuchsvergütung. Entsprechende Verordnungen sind mit dem Kürzel „HW“ zu markieren. Die Krankenkassen haben wir mit anliegendem Rundschreiben gleichlautend informiert. ... "
Bund und Länder haben für die betroffenen Regionen Aufbauprogramme und
Soforthilfen angekündigt, welche teilweise schon angelaufen sind. Auch
hier stehen wir selbstverständlich beratend zur Seite.
Betroffene Praxen können Sich jederzeit beim BED e.V. melden, wir sind gerne für Sie da:
Bürotelefon: 05221 875 9453
Mobil: 0172 381 384 5
E-Mail: info@bed-ev.de