Veröffentlicht am 13.08.2021
Dies zeigt wie dünn das Eis ist, auf dem sich die Verantwortlichen bewegen.
Damit ist die Arbeit des Bundesministeriums für Gesundheit BMG aber noch nicht getan. Das Ministerium muss seiner Aufsichtspflicht ordentlich und in Gänze nachkommen und den BED e.V. daher unter Anderem im Rahmen des laufenden Anhörungsverfahrens zur Abberufung des Vorsitzenden der Schiedsstelle auch zum Ergebnis hören.
Sämtliche Vergütungsausfälle, die durch das Fehlverhalten der Schiedsstelle und des GKV-Spitzenverbands entstehen bzw. schon entstanden sind, werden den Ergotherapeut:innen nach gesetzlicher Regelung in § 125 SGB V durch entsprechende Zahlbeträge erstattet.
Der Spitzenverband der Krankenkassen hat im Übrigen weiterhin jeden Tag die Möglichkeit, sich ernsthaft mit uns über wirtschaftlich angemessene Preise für die Leistungen der Ergotherapeut:innen im Rahmen von Verhandlungen zu unterhalten…
Wenn der Spitzenverband der Krankenkassen kein Interesse daran hat, die Leistungen der Ergotherapeut:innen angemessen zu würdigen und der Gesundheitsminister Jens Spahn offenbar keinen Schneid besitzt, den Spitzenverband der Krankenkassen und die Schiedsstelle an ihre gesetzgeberische Aufgabe und ihre zeitlichen Vorgaben zu erinnern, wird dies stattdessen eben das Landessozialgericht und in der Folge eine neubesetzte Schiedsstelle mit neutralem Gutachter tun.
Mit Blick auf die anstehenden Wahlen tut Spahn durch das Ausbleiben eines Machtwortes als verantwortlicher Minister seiner Partei CDU keinen Gefallen. Es reicht eben nicht, Gesetze zu formulieren und zu beschließen und sich dafür feiern zu lassen, man muss als Politiker auch für deren tatsächliche Umsetzung sorgen und nachhelfen, wenn dies den Protagonisten aus sich selbst heraus nicht gelingt. Sonst ist ein Gesetz nichts wert.