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Über das Schiedsverfahren Ergotherapie und die kurzen Beine der DVE-Lügen

Veröffentlicht am 06.09.2021
Aktualisiert am 19.09.2022

Das jüngste Fake-Verhandlungsangebot des GKV-SV an die Ergotherapieverbände sowie die Klageeinreichung aller Physiotherapeutischen Verbände gegen den zuvor von diesen noch als großen Erfolg und als historisches Ergebnis gefeierten 2. Schiedsspruch, zeigen mehr als deutlich, dass die derzeit noch vorhandene personelle Besetzung bei Schiedsstelle und GKV-SV eben nachweislich nicht dazu führt:

  1. Praxisinhaber:innen zu wirtschaftlichen Preisen zu verhelfen und
  2. Therapeut:innen ein angemessenes Gehalt nach Tarif zu ermöglichen
Genau das ist aber der ausdrückliche Wille des Gesetzgebers: Ergotherapeut:innen nach ihrer Leistung angemessen zu bezahlen. Eigentlich doch eine Selbstverständlichkeit. Dazu sind wirtschaftliche Preise die notwendige Grundvoraussetzung.
 
Und genau deshalb kämpft der BED e.V. so unbeirrt und mit großer Klarheit für die Umsetzung dieses gesetzgeberischen Willens. Damit Ergotherapeut:innen ihr gutes Recht bekommen und damit das, was ihnen auch zusteht. Etwas das in anderen Bereichen nicht der Rede wert und völlig normal ist: Ein gebührendes Einkommen während der beruflichen Aktivität und eine Rente, von der man würdevoll leben kann und nicht wie bislang in der Altersarmut endet, nachdem man sich selbst und seine eigene Gesundheit für Andere ein Leben lang geopfert hat.
 
Ich kenne nahezu keinen Therapeuten, dem sein Beruf körperlich oder seelisch noch keine Schmerzen oder keinen Schaden zugefügt hat. Therapeut:in zu sein ist eine Passion, eine tiefe Überzeugung, eine Leidenschaft, eine menschliche Gesinnung in ihrer reinsten Form und nicht nur ein Job. Die bei solch einer Selbstverständlichkeit wie einer angemessene Vergütung für Ergotherapeut:innen Schande bereitende Vertretung durch den DVE, löst mit Blick auf das Leiden der Therapeut:innen seit so vielen Jahren daher in mir maximale Fremdschämungsgefühle aus. Weshalb für den DVE auch Preise unter der Wirtschaftlichkeit und damit im Widerspruch zur gesetzlichen Vorgabe akzeptabel erscheinen ist mir ein Rätsel. Da frage ich mich: Was für ein Gesetz muss denn noch kommen, damit Therapeut:innen zu ihrem Recht kommen?!? Eindeutiger kann man den § 125 doch gar nicht mehr formulieren, wie er mit dem TSVG formuliert wurde.
 

Trotz dieser, selbst für ein schlichtes Gemüt, erkennbaren Sachlogik, dass jegliche Preissteigerung die nicht zu diesen per Gesetz vorgegebenen Preisen führt, untauglich ist, kommen wir nicht umhin bestimmte Fragen öffentlich zu klären, denn:

 
… man muß das Wahre immer wiederholen, weil auch der Irrtum um uns her immer wieder gepredigt wird…

Johann Wolfgang von Goethe(1749 - 1832), ist einer der bedeutendsten Repräsentanten deutschsprachiger Dichtung

Quelle: Goethe, J. W., Gespräche. Mit Peter Eckermann, 16. Dezember 1828
 
 
Die folgenden Zeilen sind also für diejenigen geschrieben, die sich entweder auf Grund von Fake-Informationen verunsichert fühlen, oder aber einfach an der Wahrheit interessiert sind.
 
Da Fake-News so manches Mal zu immer neuen falschen Behauptungen führen, werden wir den Faktencheck in den kommenden Tagen um weitere Fragen und Antworten ergänzen. So viel schon vorweg: Es wird um die infame Behauptung der GKV-SV gehen, der BED e.V. hätte einen neuen Verhandlungstermin platzen lassen. Der GKV-SV hat damit seine eigene rote Linie überschritten, indem er nun seine dreckige Wäsche in der Öffentlichkeit wäscht und sogar im Mantel einer Körperschaft nicht vor der Verbreitung von Unwahrheiten zurückschreckt.
 
Diese Unwahrheiten wurden auf dem Silbertablett in Form eines Mailverlaufes serviert und werden daher von uns veröffentlicht.
 
Allein an solchen Veröffentlichungen lässt sich der Druck erkennen, unter denen die Verursacher von Therapeut:innenleid stehen.
 
Bezogen auf Gandhis-Zitat: „Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.“- sind wir im Prozess am 3. Punkt angelangt.

Faktencheck 1:

Der DVE hat behauptet, dass der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des bundeseinheitlichen Ergotherapie-Vertrages von den weiteren Entwicklungen in Sachen Schiedsstelle abhänge, der BED e.V. dieses Verfahren aber blockieren würde und es damit auf absehbare Zeit wegen des BED e.V. keine höheren Preise gäbe. Stimmt das?
 
3 Gründe enttarnen diese Behauptung als falsch:
  1. Der bundeseinheitliche Ergotherapie-Vertrag kann zu jedem Zeitpunkt zwischen dem GKV-SV und den maßgeblichen Berufsverbänden BED und DVE geschlossen werden.
    •    Mit dem BED e.V. wird das zu dem Moment sofort möglich, wenn Preise vereinbart werden, die eine leistungsgerechte und wirtschaftliche Versorgung im Bereich Ergotherapie ermöglichen und dieser Selbstverständlichkeit durch eindeutigen gesetzlichen Auftrag seitens der GKV-SV auch Folge geleistet wird.

  2. Der bundeseinheitliche Ergotherapie-Vertrag kann zu jedem Zeitpunkt zwischen dem GKV-SV und den maßgeblichen Berufsverbänden BED und DVE geschlossen werden, wenn gemeinsam eine Übergangsregelung gefunden wird, die dem eindeutigen gesetzlichen Auftrag entspricht bzw. dem nicht widerspricht.

  3. Unrecht kann kein Recht gebären. Mittlerweile weiß auch der letzte Mohikaner, dass ein zweites Schiedsverfahren unzulässig ist und einzig und allein Angelegenheit des Landessozialgerichtes (LSG) festzustellen, dass der 1. Schiedsspruch durch die Nichtfestsetzung der Preise ungenügend war und unter welchen Auflagen (Neutraler Gutachter etc.) das Verfahren daher nun fortgesetzt werden muss, wenn zwischenzeitlich keine Einigung auf dem Verhandlungswege erfolgt. Die derzeitige personelle Besetzung der Schiedsstelle hat hier und auch künftig daher gar nichts mehr zu bestimmen, zu verfügen oder zu entscheiden. Wie schnell das LSG diesen sehr eindeutigen Fall (Gesetzlicher Auftrag: Preise festsetzen- Schiedsspruch: Preise nicht festgesetzt) klärt kann niemand sagen. Daher sind Horrorszenarien von 5 Jahren und mehr nichts als ehrenlose Stimmungsmache. Aktueller Stand: Die Klagebegründung des BED e.V. vom 16.07.2021 wurde durch das Gericht der Schiedsstelle zur Stellungnahme übersandt. Das Gericht hat sich eine Wiedervorlage auf Ende September 2021 notiert.

Fakt ist: Der Druck auf die Krankenkassen insbesondere auch durch weitere gesetzliche Vorgaben wie die Verhandlung über die Blankoverordnung, die ohne Vertrag und damit Preisen nicht möglich ist, wächst mit jedem Tag.
 
Es geht zudem kein Geld verloren, im Gegenteil: Jeder Monat der ohne wirtschaftliche Vergütungen für die Ergotherapeut:innen verstreicht, haben die Krankenkassen bis auf den letzten Cent zu entschädigen. Zusätzlich haben die Krankenkassen Erstattungsbeträge zu bezahlen, die selbst den Zinsausfall durch die verspäteten Vergütungszahlungen ausgleicht. Geduld zahlt sich hier im wahrsten Sinne des Wortes aus.
 
Da wir am 11.11.2020 die Schiedsstelle angerufen haben, hätte das Verfahren seit dem 11.02.2021 beendet sein müssen.

Wegen eines GKV-SV der die Würde der Therapeut:innen und das Gesetz mit Füßen tritt gibt es jedoch noch keine wirtschaftlichen Vergütungen. Dass der GKV-SV dieser Verpflichtung nachkommt, genau dafür sorgt der BED e.V. mit allem, was ihm zur Verfügung steht. „Alles nimmt ein gutes Ende für den, der warten kann“ sagt Tolstoi. Und wenn eine Berufsgruppe weiß wie Impulskontrolle geht, dann sind es die Ergotherapeut:innen.
 

Faktencheck 2:

Der DVE hat behauptet, der BED e.V. hätte den Rechtsbeistand des DVE über seinen Antrag auf Unzulässigkeit des 2. Verfahrens gar nicht informiert, hätte somit Alleingänge unternommen und vor geraumer Zeit generell die Kooperation mit dem DVE beendet. Stimmt das?
 
Das 2. Schiedsverfahren wurde vom GKV-SV am 26.04. beantragt. Am gleichen Tag haben wir vom BED e.V. den DVE und seinen Rechtsbeistand nicht nur informiert, sondern haben um gemeinsame Abstimmung gebeten, nachdem der DVE seinerseits im Alleingang gar ein unzulässiges 2. Schiedsverfahren beantragen wollte.
 
Kann ja jeder behaupten. Stimmt. Daher nachfolgend die Beweise:
 
Screenshot der Mail unserer Kanzlei Rohlfs, an den Rechtsbeistand des DVE am 26.04.21:
 
Screenshot der Mail unserer Kanzlei Rohlfs, an den Rechtsbeistand des DVE am 26.04.21
 
 
Diese Gespräche wurden sodann auch geführt, siehe Schreiben der Kanzlei Wigge vom 17.05.:
 
 
Schreiben der Kanzlei Wigge vom 17.05.
 
 
 
 
 
 
 
In Absprache mit dem Rechtsbeistand des DVE, siehe Screenshot Herr Rohlfs vom 21.05. geht am 25.05. seitens des BED e.V. –unser Schreiben zu unseren Bedenken zur Zulässigkeit des Verfahrens an die Schiedsstelle.
 
 
 
 
Zur Endabstimmung wird für den 14.06.21 eine Videokonferenz geplant und auch durchgeführt.
 
 
 
 
Darauf folgt am 14.06.21 um 15.57 Uhr die Sprachnachricht vom DVE-Vorstand Bettina Simon (ehemals Kuhnert) mit der die Zusammenarbeit mit dem BED in Sachen Schiedsstelle beendet wird. Wörtlich übermittelt sie per Sprachnachricht:
 
 „Wir haben uns ja sehr ausführlich vorher mit beiden Verbänden und beiden Kanzleien argumentativ ausgetauscht aus unserer Sicht ist eigentlich alles gesagt was die Argumente angeht, ähm und für uns steht jetzt die Entscheidung, dass wir auf jeden Fall eine Entgegnung mit unserem eigenen Antrag einreichen werden, ähm, ähm ja zu unseren Argumenten brauche ich ja eigentlich nichts mehr sagen , dass wir ja vorher sehr ausführlich gesagt , dass wir da dem auf jeden Fall den Vorzug geben, dass wir die Chance ergreifen wollen, ähm und das ist jetzt unsere Entscheidung und deswegen ähm sehen wir jetzt auch keine Notwendigkeit mehr noch mal in eine Videokonferenz zu treten, da wir die Argumente ja wie gesagt schon komplett ausgetauscht haben. Ähm, ja, das war mir noch mal wichtig, Ihnen das zu erläutern warum, und damit Sie jetzt auch nicht mehr warten und auch Herr Rohlfs äh, nicht äh noch wartet oder länger eventuell sogar im Büro bleibt nur um zu warten, das ähm wird auf jeden Fall nicht geschehen, dass wir heute dann noch mal in die Konferenz treten. Wir werden unsere Entgegnung zum Fristende dann auf jeden Fall einreichen an die Schiedsstelle mit einem entsprechenden Antrag ähm der inhaltlich eben also von der Höhe usw. dem angelehnt ist aus dem 1. Schiedsverfahren. Das ist jetzt keine Überraschung, das haben wir ja auch schon so gesagt ähm, ja und wie das dann formuliert wird was Herr Wigge gesagt hat, dass man das eben entsprechend in der Entgegnung dann ähm, ähm, möglichst rechtssicher macht mit der laufenden Klage ähm, das wird, wird die Kanzlei Wigge ja dann ausformulieren. Gut, dass für Sie zur Information. Ansonsten wünsche ich Ihnen noch einen Guten Abend. Tschüss“.

 
Die Behauptung des DVE stellt sich damit als dreiste Lüge heraus. In Wahrheit war genau das Gegenteil der Fall. Der DVE hat die Zusammenarbeit und gemeinsame Abstimmung mit dem BED e.V. seit dem 14.06.21 beendet.

 
Die endgültig letzte Nachricht zum Thema Zusammenarbeit erhielt Frau Donner von Frau Kuhnert am 02.07. per Whatsapp. Der BED e.V. hatte angefragt, ob der DVE Interesse an einer Zusammenarbeit in den Verhandlungen mit der DGUV (Unfallversicherung) hat. Daraufhin gab es die Antwort:
 
 
 
Sehr offenkundig geht es dem DVE bei Verhandlungen also nicht um das bestmögliche Ergebnis für die Ergotherapeut:innen. Quod erat demonstrandum…
 
Sie fragen sich jetzt, warum lügt der DVE diesbezüglich so unverhohlen?
 
Die Antwort darauf findet man etwa bei dem zeitgenössischen Philosophen-Falott* Franz O. Schneider, von dem man zu derartigen situativen Lügenergüssen zuweilen bei einem seiner Waldspaziergänge den Antwortruf zu vernehmen wähnt: „Wem die Wahrheit nicht hilft, der greift nach der vermeintlich rettenden Lüge!“  

*Falott: In der österreichischen Umgangssprache für „Spitzbube“, „Halunke“, „Gauner“; entlehnt aus dem Französischen falot „komischer belustigender Mensch“, „schnurrig“, „närrisch“
 

Eine Übersicht warum Menschen überhaupt Lügen gibt Statista:
 
 
 
 
Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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