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Dringender Anpassungsbedarf in allen Gesetzen und Corona-Schutzverordnungen auf Bundes- und Landesebene
Veröffentlicht am 19.11.2021
Die Forderungen des BED e.V. an Bundes- und Landespolitiker:
BED e.V. Lückenlose Heilmittelversorgung unter Corona-Bedingungen 19.11.2021
durch Anpassung von Gesetzen und Corona-Schutzverordnungen
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Für eine lückenlose
Heilmittelversorgung unter Corona-
Bedingungen:
Dringender Anpassungsbedarf in allen Gesetzen und
Corona-Schutzverordnungen auf Bundes- und
Landesebene
Um Patient:innen mit medizinisch notwendigen Heilmitteltherapien unter Corona-
Bedingungen versorgen zu können, müssen die Arbeitsumstände in Heilmittelpraxen
berücksichtigt werden.
• Testungen sind zukünftig praxistauglich zu ermöglichen durch:
1. Anerkennung von durch Heilmittelpraxen mindestens unter dem 4-
Augen-Prinzip durchgeführten Corona-Schnelltests als
Zugangsberechtigung zu Pflegeeinrichtungen, etc. *1
2. Offizielle, einheitliche Vorlage zur Ausstellung einer anerkannten
Testbescheinigung durch Heilmittelpraxen *1
3. Definition der Gültigkeit von Testbescheinigungen für 24 Stunden nach
Testzeitpunkt als „tagesaktuell“ *2
4. Unbürokratische Kostenübernahme für alle notwendigen Schnelltests bis
zu 1 Test pro Arbeitstag pro tätiger Person mit direktem
Patient:innenkontakt
5. Kostenfreie Tests in Testzentren für Therapeut:innen mit
Beschäftigungsnachweis einer Heilmittelpraxis
• Zukünftig sind zudem klare Aussagen zu treffen hinsichtlich der freien
Zugänglichkeit zu medizinisch notwendiger Heilmitteltherapie durch
Ausnahmeregelungen von 3G, 2G, Maskenpflicht, etc., sofern dies aus
medizinischen oder anderen dringenden Gründen für Patient:innen
unzumutbar oder nicht möglich ist.
Ergotherapie
2G
Jeder!
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*1 Hintergrund: Selbst wenn Pflegeheime und ähnlichen Einrichtungen unmittelbar
vor Betreten der Einrichtung einen Test anbieten, ist dies jeweils mit ca. 20 Minuten
zusätzlichem Zeitaufwand verbunden. Da in den meisten Fällen hierfür keine
Bescheinigung ausgestellt wird, bedeutet dies für Heilmittelerbringende teilweise
mehrere Tests an einem Tag mit entsprechendem zusätzlichem Zeitaufwand, der
sich wöchentlich leicht auf mehrere Stunden pro Therapeut:in aufsummieren kann.
Unbesehen des finanziellen Schadens verschärft diese verlorene Zeit die
Unterversorgung der Bevölkerung mit Heilmitteln zusätzlich zum bereits
dramatischen Fachkräftemangel.
Lösung: Wenn Heilmittelpraxen als unverzichtbarer Bestandteil des
Gesundheitswesens selbst die Tests durchführen und darüber anerkannte
Bescheinigungen ausstellen können, ist dies logistisch in den Praxisalltag
integrierbar und ermöglicht den optimalen Einsatz der Therapeut:innen für die
dringend benötigten Therapien.
*2 Hintergrund: Am Vorabend durchgeführte Tests werden teilweise am nächsten
Morgen in Einrichtungen nicht anerkannt, obwohl noch keine 24 Stunden vergangen
sind. Dies führt dazu, dass morgens die Nachfrage in Testzentren besonders hoch ist
und dort Engpässe mit langer Wartezeit unausweichlich sind. Ebenso erfordert dies
in testenden Praxen eine hohe logistische Leistung, um alle Therapeut:innen
morgens zu testen.
Lösung: Wenn ein Testergebnis 24 Stunden gültig ist, kann sich die Testsituation
deutlich entschärfen.