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Die Fragen zu einer Impfpflicht in einer Demokratie

Veröffentlicht am 11.01.2022

Um es vorweg in aller Deutlichkeit zu sagen: Wir empfehlen die Impfung gegen Corona. Warum?: Weil es eine wirksame Maßnahme ist. Punkt.

Eine Verpflichtung zur Impfung bedarf der Antworten auf sehr viel tiefere Fragen, als eine Empfehlung zu einer solchen Maßnahme.

Wenn eine Maßnahme in Grundrechte eingreift, dann ist die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme unter Abwägen aller Umstände die Entscheidungsgrundlage.

Der Zweck der Maßnahme muss geeignet, erforderlich und unter Abwägen aller Umstände angemessen sein. Damit die Maßnahme als verfassungskonform umgesetzt gilt, müssen alle eben benannten Bedingungen zutreffen.

Der Zweck, nämlich die gesamte Bevölkerung zu schützen, ist legitim und gut. Punkt für die Impfpflicht.

Der Zweck einer Maßnahme ist zudem geeignet, wenn die Maßnahme die Erreichung des Zwecks kausal bewirkt oder zumindest fördert. Eine Corona-Impfung verhindert, oder reduziert die Möglichkeit einer Ansteckung mit Corona. Eine Corona-Impfung sorgt zudem, statistisch gesehen, für mildere Krankheitsverläufe, zumindest bei den meisten gängigen Virusvarianten. Das sind ja auch die Gründe warum der BED eine Impfung empfiehlt. Daraus ergibt sich, dass eine Impfflicht auch in ihrem Zweck geeignet ist. Punkt für die Impfpflicht.

 

Erforderlich ist eine in die Grundrechte eingreifende Maßnahme jedoch nur dann, wenn keine anderen milderen Mittel zur Verfügung stehen, welche den gleichen Zweck erfüllen.

Angemessen ist eine in die Grundrechte eingreifende Maßnahme zudem nur dann, wenn die Nachteile, die mit der Maßnahme verbunden sind, nicht völlig außer Verhältnis zu den Vorteilen stehen, die sie bewirken sollen.

Hierbei ist eine Abwägung sämtlicher Vor- und Nachteile vorzunehmen.

Am Beispiel der Videoüberwachung lässt sich dieses Abwägen gut ersehen und vergleichen. Hier wurde keine generelle Regelung vorgenommen, sondern konkret und angemessen ausdefiniert.

Der Zweck einer staatlichen Videoüberwachung, nämlich die gesamte Bevölkerung vor Gefahren zu schützen, ist legitim und gut. Punkt für die generelle Videoüberwachung.

Der Zweck der Videoüberwachung ist zudem geeignet die Bevölkerung vor Kriminalität und weiteren Gefahren zu schützen. Punkt für die generelle Videoüberwachung.

Dennoch ist grundsätzlich die staatliche Videoüberwachung von privaten Bereichen verboten, weil die Interessen des Einzelnen hier schwerer wiegen unter Abwägung aller Vor- und Nachteile. Hier kommt keiner auf die Idee zu sagen: Jeder der nichts zu verbergen hat, hat auch nichts dagegen seine Wohnung per Video überwachen zu lassen, weil es schließlich dem Schutze Aller dient.

Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist ebenfalls nur dann erlaubt, wenn keine anderen milderen Mittel zur Verfügung stehen, welche den gleichen Zweck erfüllen.

Einer Videoüberwachung in Unternehmen müssen die Beschäftigten grundsätzlich zustimmen, sonst ist sie nicht erlaubt. Nur in Einzelfällen, z.B. in Tresorräumen ist das Interesse des Arbeitgebers schwerwiegender als das schützenswerte Interesse des Einzelnen.

Für den Fall der Aufklärung von Straftaten durch Mitarbeitende muss ein zeitlich als auch ein räumlich begründeter Anfangsverdacht vorliegen, sonst ist eine Videoüberwachung nicht erlaubt.

Hier geht der Punkt eindeutig an die Grundrechte.

Vor der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht ist also die Politik angehalten zu prüfen, ob keine anderen milderen Mittel oder Mittelkombinationen zur Verfügung stehen, welche den gleichen Zweck erfüllen.

Vor der Umsetzung einer Impfpflicht in medizinischen Einrichtungen ist zudem zu prüfen, ob die ungeimpften medizinischen Fachkräfte tatsächlich die Intensivbetten belegen und zum anderen ob sie auch für die generelle Verteilung des Virus verantwortlich sind.

Die Frage ist durchaus berechtigt, da Ungeimpfte sich generell viel häufigerer testen (müssen) und ungetestet schon lange keinen Zutritt mehr zu Orten erhalten, an denen sich viele Menschen in geschlossenen Räumen aufhalten. Gerade weil sie ungeimpft sind und damit die Gefahr eines schwereren Krankheitsverlaufes und einer grundsätzlichen Ansteckung größer ist, könnte genau die Personengruppe der ungeimpften medizinischen Fachkräfte deutlich umsichtiger sein als Geimpfte.

Viele Geimpfte glauben schließlich, durch die Impfung gar nicht mehr mit Corona angesteckt werden zu können, was einen sorgloseren Umgang z.B. mit Masken und Testungen zur Folge haben könnte.

Dass die Testpflicht für Geboosterte quasi als Belohnung entfallen ist, kann man daher auch als fahrlässig bewerten und zerstört das Bild, welches doch offensichtlich gezeichnet werden soll, nämlich die Bevölkerung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln schützen zu wollen. Dazu passt eine solche politische Entscheidung wohl kaum. Sie gaukelt vor, dass mit einer Impfung die Freiheit ganz nah sei. Um jedoch eine Herdenimmunität zu erreichen, braucht es nicht nur eine sehr hohe Impfquote, sondern sie kann laut dem Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) auch nur mit Impfstoffen gelingen, durch die Menschen nicht nur selbst nicht erkranken, sondern auch keine anderen anstecken. Das ist aber gerade nicht der Fall.

Die hohe Anzahl an Krankheitstagen wegen Corona in der Pflege, und bei den therapeutischen Berufen kann ihren Grund auch darin haben, dass hier zum Großteil Frauen arbeiten, die häufiger selbst Kinder haben und schon bei dem kleinsten Verdacht einer Coronaansteckung dieser zum Schutze der vulnerablen Gruppen von sich aus als Vorsichtsmaßnahme der Einrichtung fern geblieben sind.

Nachgewiesen ist auch die häufig fehlende Möglichkeit der Kinderbetreuung, gerade für die therapeutischen Berufe, so dass den Betroffenen gar nichts anderes möglich war als der Arbeit fern zu bleiben und sich krankschreiben zu lassen.

Der Interpretation der Ereignisse und Statistiken ist daher ein genauso großes Augenmerk zu schenken wie den Ereignissen selbst.

Wir wollen eine Debatte im Bundestag sehen, die inhaltlich den Namen verdient.

Wir wollen, dass jeder Mensch die Freiheit hat, seine Meinung zu äußern ohne Sorge haben zu müssen bei Fragen rund um die Impfpflicht generell als Impfverweigerer stigmatisiert zu werden, obwohl man nur einen Finger in die Wunde legt und kritische Fragen stellt. Genau jener Fragen bedarf es nämlich im Ringen um die beste Lösung.

 

Gerade im Hinblick auf die Grundrechte haben wir eine Geschichte. Gerade deshalb bedarf es hier einer entsprechenden Sensibilität und keiner Axt-im-Walde-Mentalität, die nur schwarz oder weiß kennt nach dem Motto: Bist Du Impfpflichtbefürworter so rettest Du Leben, bist Du Impfpflichtgegner so bist Du einem Mörder gleich.

 

Propagandistische Äußerungen wie: Nur Geimpfte schützen das Leben der Anderen malen ein krudes Bild.

 

Wir wollen Antworten auf die Fragen hören:

Geht Schutz der vulnerablen Gruppen auch mit anderen Maßnahmen/Maßnahmenkombinationen gleich gut?

Haben wir schon alle Möglichkeiten der Maßnahmen oder Maßnahmenkombinationen bedacht und durchgeführt? Haben wir hier schon alles bis zu Ende gedacht?

Wie wirksam und vor was genau schützt die Impfung, wie lange und zu wie viel Prozent?

 

Wenn eine Impfpflicht geeignet, erforderlich und unter Abwägen aller Umstände angemessen ist, dann kann es losgehen. Aber eben auch erst dann und nur dann.

Die Debatte um die Impfpflicht in Einrichtungen wurde uns diesbezüglich viel zu oberflächlich geführt. Zu viele Fragen sind offen.

Wir maßen uns nicht an alle diese Fragen beantworten zu können. Wir nehmen uns aber heraus diese Fragen an die politisch Verantwortlichen zu stellen und auch das Bundesverfassungsgericht dazu zu befragen, denn das ist eine unserer Aufgaben als Berufsverband.

Beschämend finden wir, wenn die Vertreter der betroffenen Berufsgruppen hierzu keine Haltung äußern, sondern die eigene Berufsgruppe lediglich von der Impfpflicht in Kenntnis setzen, als wäre das völlig normal, um sich bloß nicht selbst der Schwarz-Weiß-Kritik ausgesetzt zu sehen. Gerade dann gilt doch umso mehr: Wehret den Anfängen!

Besinnen wir uns auf das, was unsere Demokratie stärkt:

Die offene Debatte im Ringen um die beste Lösung und nicht die stumpfe Durchsetzung einer vermeintlichen Mehrheitsmeinung. Wenn dem nämlich so wäre, bräuchte man die Debatten im Bundestag nicht, dann könnte es doch direkt zur Abstimmung gehen, weil die Mehrheit ohnehin die Koalition stellt.

 

Sobald die Welle wieder abebbt muss sich die Politik fragen, warum denn die Prävention und die Aufklärung rund um Corona nicht zum gewünschten (Impf-)Erfolg geführt hat? Hat die Politik etwas versäumt? Hätte sie etwas besser machen können?

Was können wir daraus lernen?

Nur wenn man sich diese selbstkritischen Fragen stellt, kann man sich als Gesellschaft weiter entwickeln und der nächsten Welle oder der nächsten Herausforderung weiser begegnen.

Am Ende sind doch alle Menschen gleich. Mit allen Stärken und mit allen Schwächen. Wer mit dem Finger auf andere zeigt, zeigt am Ende daher stets nur auf sich selbst.

 

Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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