Veröffentlicht am 14.01.2022
Im neuen Vertrag gibt es keine Belastungserprobung bei psychisch-funktioneller Behandlung mehr. Stattdessen steht für die Verlängerung der Behandlungszeit der Zusatz "als Doppelbehandlung" nun auch bei psychisch-funktioneller Behandlung zur Verfügung.
Beachten Sie hierbei, dass für eine Doppelbehandlung zwei der verordneten Einheiten an einem Tag erbracht werden und also auch zwei Einheiten pro Tag abgerechnet werden. Bei 20 verordneten Einheiten "als Doppelbehandlung" sind also 10 Termine mit je 2 Einheiten möglich.
Belastungserprobung bei Übergang 2021 -> 2022
Sofern Sie eine Verordnung aus 2021 mit Belastungserprobung im Jahr 2022 weiter bearbeiten wollen, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
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