Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher
möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser
Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter
+49 6438 9279 000 oder
info@bed-ev.de.
Veröffentlicht am 03.02.2022
Aktualisiert am 03.02.2022
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) weist darauf hin, dass seit November 2021 neue Anforderungen an Verbandskästen gelten. Therapiepraxen haben noch bis 30. April 2022 Zeit, das Erste-Hilfe-Material aufzustocken.
Die Anpassungen bei den DIN-Normen 13157 (kleiner Verbandskasten) und 13169 (großer Verbandskasten) erfordern, dass Sie Ihren Verbandskasten normgerecht um Gesichtsmasken (Mund-Nasen-Schutz mindestens Typ I, nach DIN EN 14683), Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut sowie um bestimmte weitere Pflaster ergänzen.
Eine konkrete Auflistung des erforderlichen Erste-Hilfe-Materials (Stand November 2021) finden Sie hier: Erste-Hilfe-Material
Bitte beachten Sie, dass ein Kauf eines neuen Verbandskastens NICHT notwendig ist. Neben der Ergänzung der neuen Materialien überprüfen Sie bitte die Inhalte Ihres Verbandskastens auf
Vollständigkeit, das Mindesthaltbarkeitsdatum sowie Sterilität.