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Veröffentlicht am 19.12.2011
Liebe Mitglieder,
jährlich vereinbaren die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (Spibund) die Rahmenvorgaben für die Versorgung mit Heilmitteln basierend auf dem § 84 des SGB 5.
Durch die Änderung der Heilmittelrichtlinie ( +1,4 %), die Ausweitung der Podologie (+0,6%) und durch weitere Verlagerung zwischen den Leistungsbereichen (z.B. ambulant vor stationär) (+0,5%) wurde das Ausgabevolumen für Heilmittel um insgesamt 2,5 % angehoben. 2011 waren es lediglich 1,5 %
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