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Veröffentlicht am 22.12.2011
Aktualisiert am 03.04.2012
Am 01.01.2012 tritt das Versorgungsstrukturgesetz in Kraft. Dieses Gesetz regelt Änderungen im Sozialgesetzbuch fünf (SGB V). Wie bereits berichtet, ergeben sich daraus einige Veränderungen auch für Heilmittelerbringer. Allerdings müssen diverse Details erst noch durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) ausgearbeitet werden.
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