Veröffentlicht am 07.04.2022
Im bundesweit gültigen Vertrag Ergotherapie ist bezüglich der Abrechnung über ein Abrechnungszentrum in § 18 Absatz 13 folgendes geregelt:
"... Überträgt die oder der zugelassene Leistungserbringende die Abrechnung einer leistungserbringerseitigen Abrechnungsstelle oder wechselt sie oder er diese, so hat die oder der zugelassene Leistungserbringende die Krankenkasse oder, sofern die Krankenkasse eine Abrechnungsstelle beauftragt hat, die krankenkassenseitige Abrechnungsstelle, unverzüglich schriftlich oder in Textform hierüber zu informieren. ...
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