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Anerkenntniserklärung Ergotherapievertrag noch nicht unterzeichnen

Veröffentlicht am 14.04.2022

Weiterhin gilt:

Als Inhaber*in einer ergotherapeutischen Praxis haben Sie bis einschließlich 30. Juni 2022 Zeit, den bundesweit gültigen Vertrag zur Ergotherapie anzuerkennen. 

Warten Sie hiermit jedoch bitte noch, damit die Erfolgsaussichten unserer Klage gegen diesen Schiedsspruch vor allem bzgl. der Preise nicht geschmälert werden. Da die Frist zur Anerkennung bis zum 30.06.2022 läuft, entsteht Ihnen dadurch kein Nachteil. Sie erhöhen aber die Erfolgsaussichten bzgl. der rechtlichen Schritte gegen die geschiedsten Preise. 

Im Falle eines Umzuges oder einer Neuzulassung, müssen Sie den neuen Vertrag anerkennen, weil Sie sonst die Zulassung nicht erhalten. Dies ist unschädlich, da es nur einen kleinen Teil der Praxen betrifft und für diese Praxen auch künftig keinen Nachteil bedeutet. Zudem kann leicht argumentiert werden, dass diese Praxen nur durch die Anerkennung die notwendige Zulassung erhalten können.  

Für alle bereits zugelassenen Praxisinhaber*innen trat der neue Vertrag zum 01.01.2022 automatisch in Kraft und sollte zum jetzigen Zeitpunkt NICHT zusätzlich aktiv anerkennt werden, um die Anfechtung zur Durchsetzung höherer Preise nicht zu gefährden. Auch ohne Anerkennung gelten bis einschließlich 30.06.2022 die neuen Regelungen und Preise für bereits zugelassene Praxen. 

Beginnend Anfang Juni 2022 werden wir Sie aktiv auffordern, den Vertrag anzuerkennen, damit Sie die Frist bis zum 30.06.2022 nicht versäumen. 

Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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