Veröffentlicht am 13.05.2022
Aktualisiert am 02.11.2023
Bei einer Verordnungskorrektur müssen die ursprünglichen Einträge weiterhin sichtbar bleiben, weil anderenfalls nach erfolgter Korrektur mit Datum und Unterschrift eine erneute Korrektur ohne Wissen des oder der Unterzeichnenden durchgeführt werden könnte.
-> Aus diesem Grund ist die Verwendung von TippEx oder auch das komplette Schwärzen oder anderweitige Unkenntlichmachen bei Korrekturen NICHT zulässig.
Streichen Sie den Fehler mit einem einfachen eindeutigen Strich durch und schreiben die Korrektur inkl. Datum und Unterschrift unmittelbar daneben.
Im seit 01.01.2022 geltenden Vertrag ist dies zudem in Anlage 3 unter Punkt 4 (7) auch ausdrücklich geregelt:
"... Bei Ergänzungen und/oder Korrekturen durch die oder den zugelassenen Leistungserbringenden ist sicherzustellen, dass die ursprünglichen Angaben der oder des Verordnenden sichtbar bleiben. Änderungen und/oder Ergänzungen durch die oder den zugelassenen Leistungserbringenden bedürfen einer Unterschrift mit Datumsangabe neben der fehlenden oder falschen Angabe. ..."
Beachten Sie bitte auch die weiteren Informationen zum Thema in unserer Stichwortinfo Verordnungsänderung