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Veröffentlicht am 19.05.2022
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat informierte uns über die vorgreifende Anpassung der beihilfefähigen Höchstsätze auf Landesebene als Folge des in Kraft getretenen Ergotherapievertrages. Es handelt sich um einen Vorgriff auf eine entsprechende formelle Anpassung der Bayerischen Beihilfeverordnung, welche zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen wird.
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