Veröffentlicht am 20.05.2022
Aktualisiert am 13.09.2022
Im Rahmen der Überarbeitung des Fragen-Antworten-Kataloges zwischen GKV-SV und den Ergotherapieverbänden haben wir gemeinsam klar gestellt, wie im Falle von Reha-, Krankenhausaufenthalt und stationärem Kuraufenthalt mit angefangenen Heilmittelverordnungen zu verfahren ist.
Bitte loggen Sie sich ein oder klicken Sie hier um Ihren Mitgliedsantrag auszufüllen.
Dieser Artikel steht ausschließlich BED-Mitgliedern zur Verfügung.