Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher
möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser
Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter
+49 6438 9279 000 oder
info@bed-ev.de.
Veröffentlicht am 10.01.2012
Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen wird vereinfacht.
Die zuständigen Kammern und Behörden müssen die Qualifikationen von Einwanderern künftig innerhalb von 3 Monaten prüfen.
Fehlen Inhalte der vorgelegten Ausbildungen, können diese nachgearbeitet werden.
Dies gilt für mehr als 350 Berufe.
Dieser Artikel steht ausschließlich BED-Mitgliedern zur Verfügung.
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf die Inhalte zu erhalten: