Veröffentlicht am 25.07.2022
Der Schiedsspruch zum Ergotherapievertrag hat einen Ausgleich für die später in Kraft getretene Preiserhöhung in Form einer neunmonatigen Zusatzvergütung (Januar bis September 2022) beinhaltet. Konkret folgt daraus, dass sich für alle Behandlungen ab dem 01. Oktober 2022 die Preise erneut ändern, nämlich absenken auf die eigentliche Preissteigerung in Höhe von 5,85 % bezogen auf die bis 31.12.2021 geltenden Preise. Die konkreten Zahlen finden Sie in der Vergütungspreisliste.
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