Veröffentlicht am 04.08.2022
Wie bereits berichtet, müssen seit dem 01. März 2020 alle Beschäftigten in u.a. medizinischen Einrichtungen wie z.B. Krankenhäusern und Heilmittelpraxen gegen Masern geimpft oder immun sein – sofern sie nach 1970 geboren sind.
Für alle, die bereits vor dem 01. März 2020 in einer Praxis oder Einrichtung tätig waren, bestand zur Vorlage der Nachweise eine Übergangsfrist bis zum 31.07.2022.
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