Veröffentlicht am 11.08.2022
Im Falle eines Arbeitsunfalles ist der zuständige Kostenträger die jeweilige Berufsgenossenschaft (BG). Für ergotherapeutische Praxen ist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zuständig.
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