Veröffentlicht am 11.08.2022
Aktualisiert am 30.07.2026
Fahrzeuge, die von der Praxis bereitgestellt und von Praxisinhabenden oder Beschäftigten betrieblich genutzt werden, müssen regelmäßig auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden. Diese sogenannte UVV-Prüfung ist bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durchzuführen. (UVV = Unfallverhütungsvorschrift Dienstwagen)
Die UVV-Prüfung verfolgt ein anderes Ziel als die Hauptuntersuchung. Bei der Hauptuntersuchung wird vor allem die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs geprüft. Die UVV-Prüfung bezieht zusätzlich die Arbeitssicherheit ein, beispielsweise den sicheren Zustand von Türen, Klappen und Fahrzeugeinbauten sowie vorhandene Einrichtungen zur Ladungssicherung und die erforderliche Sicherheitsausstattung.
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