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Veröffentlicht am 11.08.2022
Aktualisiert am 19.10.2022
Bitte beachten Sie, dass für Dienst- bzw. Firmenwagen - also für Fahrzeuge, die zum Betriebsvermögen einer Praxis gehören und von der oder dem Praxisinhabenden genutzt oder den Arbeitnehmer*innen zur betrieblichen Nutzung überlassen werden - neben der regelmäßigen Hauptuntersuchung („TÜV“) auch eine Prüfung nach den Unfallverhütungsvorschriften (UVV-Prüfung) vorgeschrieben ist.
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