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Veröffentlicht am 11.08.2022
Bis Inkrafttreten des neuen Vertrages mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), zusammengefasst unter dem Begriff der Berufsgenossenschaften (BG), gelten übergangsweise erweiterte Unterbrechungsregelungen für BG-Verordnungen.
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