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Berufspolitische Informationen >> Fake News - Vergütungspreisverhandlungen mit GKV-SV nie strittig  – KEINE vorherige Kündigung der Anlage Vergütung dazu notwendig - 

Fake News - Vergütungspreisverhandlungen mit GKV-SV nie strittig  – KEINE vorherige Kündigung der Anlage Vergütung dazu notwendig - 

Veröffentlicht am 12.08.2022

  • Fakt ist, dass der Beginn der Vergütungspreisverhandlungen NICHT mit einer Kündigung der Anlage verbunden ist 
  • Fakt ist, dass der GKV-SV daher bereits auch 3 Termine für die Vergütungspreisverhandlungen vorgesehen hat. Siehe Screenshot Mail des GKV-SV an den BED und DVE mit geplanten 3 Terminen zur Vergütungspreisverhandlung
  • Fakt ist, dass die Berufsverbände die Anlage zur Vergütung GEMEINSAM zu kündigen haben. (s. Anlage 2 des Ergovertrages Seite 12 Pkt B (8): "... Diese Anlage kann durch den GKV-Spitzenverband einerseits oder andererseits durch alle leistungserbringerseitigen Vertragspartner gemeinsam gekündigt werden. ...")
  • Fakt ist, dass stattdessen der DVE OHNE jede Rücksprache mit dem BED einseitig diese Anlage gekündigt hat. -> Vom GKV-SV wurde eine solche Kündigung im Alleingang des DVE natürlich folgerichtig abgelehnt. 
  • Fakt ist, dass mit einer wie vom DVE formulierten Kündigung die Gefahr der impliziten Anerkennung des Vertrages einhergeht, wodurch die anhängigen Klagen gegen die Schiedssprüche torpediert werden. Aus juristischen Gründen ist es dringend angezeigt einen Zusatz im Hinblick auf die Problematik der Schiedssprüche und der laufenden Gerichtsverfahren in Form eines Vorbehaltes bzw. eine Regelung zur Vorläufigkeit aufzunehmen (vgl. Urteil des Bayerischen LSG vom 03.02.2022 Aktenzeichen: L4P8/20 KL). Der BED arbeitet daher mit juristisch exakten Formulierungen, die eines gewissen zeitlichen Vorlaufs bedürfen.
  • Fakt ist, die Kündigung der Anlage zur Vergütung kann ohnehin frühestens zum 31.12.2022 mit dreimonatiger Frist (also spätestens am 30.09.22) erfolgen! (s. Anlage 2 des Ergovertrages Seite 12 Pkt B (8): "... Diese Vergütungsliste tritt am 01.01.2022 in Kraft. Ihre Laufzeit ist nicht befristet und sie kann mit einer Frist von 3 Monaten, frühestens jedoch zum 31.12.2022 schriftlich gekündigt werden. ...") Dies werden wir selbstverständlich gemeinsam mit dem DVE tun. Ein formaler Akt. Mehr nicht. 

Ende der Geschichte.

 

Die Frage stellt sich, wovon der DVE mit dieser Scharade eigentlich ablenken will.

  • Ist es die für die Beteiligten immer offenkundiger werdende Inhaltslosigkeit im Rahmen der Verhandlung zur Blankoverordnung? 
  • Ist es die heimliche Nähe zum GKV-SV, mit denen man mehr teilt, als es der Anstand gebietet? 
  • Ist es der Versuch die Schlagkraft des BED e.V. durch Nebenkriegsschauplätze weich zu spülen?
  • Ist es der wiederholte Versuch dem Image des BED als Kämpfer für die Gerechtigkeit der Therapierenden zu schaden?
  • Vereitelt der BED dem DVE den Weg weiterhin verbandseigene Interessen statt die der Therapierenden zu verfolgen? 
  • Oder ist es nur die Schmach darüber, dass eine einseitige Kündigung durch den DVE eben nicht ausreicht?

 

Die abermalige Strategie des DVE von seinen eigenen Unzulänglichkeiten abzulenken, indem er FakeNews über den BED verbreitet, bringt uns an den Rand des Verständnisses. Und das aus gutem Grund:

Schließlich kostet die Korrektur solcher Nachrichten Zeit, Kraft und Nerven. 

Zeit, Kraft und Nerven, die wir viel lieber ganz konkret für die Therapierenden aufwenden, für

  • Jede Absetzung, die wir erfolgreich abwenden, obwohl diese formal korrekt wäre (auch hier gäbe es Seiten zu schreiben wie es überhaupt dazu kommt), 
  • jeden Therapierenden, dem wir mit seinem oder ihrem Anliegen greifbar helfen,
  • jeden Therapierenden, dem wir den passenden Weg zu wirtschaftlichem Erfolg weisen, 
  • jedes Gespräch mit Menschen, die Einfluss auf die Geschicke der Therapieberufe nehmen 
  • jedes (auf)klärende Politikergespräch
  • jeden zum Wohle der Therapierenden gestalteten Vertragstext
  • jede Kalkulation zu wirtschaftlichen Preisen
  • jede Aktivität für mehr Mitarbeitende in den Therapieberufen

 

All das ist so viel sinnstiftender für die Therapierenden als stattdessen die falschen Behauptungen eines missgünstigen Mitstreiters klarstellen zu müssen. 

Selbstverständlich wäre eine konstruktive und möglicherweise sogar harmonische Zusammenarbeit der beiden Berufsverbände wünschenswert, WENN eine solche Zusammenarbeit die bestmöglichen Ergebnisse für die Therapierenden brächte. 

Die Erfahrung lehrt uns jedoch, dass die Strategien, das jeweilige Selbstverständnis und die Ziele derart weit auseinander liegen, dass die Zusammenarbeit häufig gerade nicht die besten Ergebnisse erbringt. Der mögliche kleinste gemeinsame Nenner der beiden Verbände kann daher nicht der Ausgangspunkt sein. Die nachhaltige Verbesserung der Rahmenbedingungen und Preise für die Ergotherapeut*innen muss uns als BED weitaus wichtiger sein als die harmonische Zusammenarbeit der beiden Berufsverbände. Dabei stehen wir trotzdem jederzeit für Gespräche mit dem DVE zu Verfügung und das obwohl dieser nachweislich und wiederholt schädliche Falschmeldungen verbreitet. 

Seit 18 Jahren kämpfen wir für bessere Bedingungen in den Therapieberufen. Das wird uns auch bei der Durchsetzung wirtschaftlicher Preise gelingen. Dieser Weg dorthin ist noch lang und steinig. Aber wir sind schon viel weiter als am Anfang. 

Dazu ist zwingend die Auflösung von alten verkrusteten Seilschaften notwendig. Das wird natürlich von den bisherigen Nutznießern nicht einfach so hingenommen und sorgt für derartige Auswüchse. 

Die Berufung des BED ist und bleibt klar:

Bestmögliche Bedingungen für die Menschen in den Therapieberufen, die für unsere Gesellschaft so wichtig sind. 

Sie zu unterstützen ist unser Streben, das wir Tag für Tag mit Leben füllen. Und das aus ganzem Herzen!

Sie haben noch Fragen? Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns, wir sind gerne für Sie da!

Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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