Veröffentlicht am 15.08.2022
Aktualisiert am 30.09.2026
Die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und erfüllt Fürsorgepflichten des Bundeseisenbahnvermögens. Das BMG weist ausdrücklich darauf hin, dass die KVB weder gesetzliche Krankenkasse noch privates Krankenversicherungsunternehmen ist.
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