Ab 1. Oktober 2022 treten Änderungen zum Mindestlohn sowie für geringfügige Beschäftigungen (Minijob) und Beschäftigungen im Übergangsbereich (Midijob) nach dem Entwurf des Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung in Kraft.