Veröffentlicht am 22.08.2022
Rauchmelder sind gemäß der Arbeitsstättenrichtlinie A2.2 (ASR A2.2: „Maßnahmen gegen Brände“) in allen Arbeitsstätten – also auch in Ergotherapiepraxen – vorgeschrieben.
Außerdem sind entsprechend der technisch-organisatorischen Maßnahmen für den Datenschutz personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust zu schützen.
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