Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher
möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser
Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter
+49 6438 9279 000 oder
info@bed-ev.de.
Veröffentlicht am 22.08.2022
Rauchmelder sind gemäß der Arbeitsstättenrichtlinie A2.2 (ASR A2.2: „Maßnahmen gegen Brände“) in allen Arbeitsstätten – also auch in Ergotherapiepraxen – vorgeschrieben.
Außerdem sind entsprechend der technisch-organisatorischen Maßnahmen für den Datenschutz personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust zu schützen.
Dieser Artikel steht ausschließlich BED-Mitgliedern zur Verfügung.
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf die Inhalte zu erhalten: