Veröffentlicht am 27.09.2022
Für alle ergotherapeutischen Behandlungen, welche unabhängig vom Ausstellungsdatum ab dem 01.10.2022 durchgeführt werden, gelten die Ergänzungsvereinbarungen bezüglich telemedizinischer Leistungen.
Diese betreffen insbesondere eine Ergänzung in den Begriffsbestimmungen, den neuen § 7a, Ergänzungen in der Preisliste und Anlage 3 sowie die neue Anlage 7 Technische Voraussetzungen für die Erbringung telemedizinischer Leistungen.
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