Veröffentlicht am 30.09.2022
Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz waren ursprünglich vermeintlich kleine Änderungen für den Heilmittelbereich geplant. Hier soll die Frist für den Abschluss der Verträge für die Blanko-VO gestrichen werden. Nachdem bereits im März in einem ersten Entwurf die Streichung bekannt wurde, hatten wir im BMG zu den Hintergründen nachgefragt, da zu diesem Zeitpunkt die Verhandlungen in der Ergotherapie gerade erst begonnen hatten.
Im aktuellen Gesetzentwurf wird klargestellt, dass die Streichung mit den unterschiedlichen Verhandlungszeitpunkten in den einzelnen Heilmittelbereichen zusammenhängt. Trotzdem – und dieser Punkt ist entscheidend – soll es jedem Vertragspartner ermöglicht bleiben, die Schiedsstelle anzurufen, sofern Verhandlungsbemühungen nachgewiesen werden können. Leider wurde aber im Gesetzentwurf an dieser Stelle unsauber formuliert. Die Begriffe Vertragspartner und Vertragspartei wurden synonym verwendet, wodurch es erneut zu Unklarheiten kommen kann. Darauf weisen wir in unserer Stellungnahme hin.
Etwas mehr Raum nimmt in unserer Stellungnahme die Erwiderung auf die Änderungswünsche des GKV-Spitzenverbands ein. Diese kann man in großen Teilen durchaus als frech bezeichnen. Die GKV möchte Punkte, die sie innerhalb der Verhandlungen nicht in ihrem Sinne lösen kann, durch Gesetzesänderungen aus dem Weg räumen. Gleichzeitig würde man den erlauchten Kreis der Verhandlungsteilnehmer gerne wieder begrenzen und somit Verbände, die sich nicht an althergebrachte Marschrichtungen halten und die mit Günstlingswirtschaft nicht zu ködern sind, an den Rand drängen. Die GKV zeigt hier ein etwas schräges Rechts- und Demokratieverständnis und offenbart eine eklatante Verhandlungsschwäche.
Für uns ist das ein deutliches Zeichen, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Wir bleiben weiter klar in unseren Forderungen und konsequent in der Umsetzung unserer Ziele.
Hier geht es zu unserer Stellungnahme .