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Veröffentlicht am 07.10.2022
Die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) erkennt die Telemedizinischen Leistungen für Behandlungen ab dem 01.10.2022 an.
Unsere Mitglieder finden die ergänzte Preisliste für PBeaKK-Mitglieder der Gruppe A hier: