Veröffentlicht am 14.10.2022
Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Erweiterung der Diagnoseliste für den Langfristigen Heilmittelbedarf, welche als Anlage 2 Bestandteil der Heilmittelrichtlinie ist, beschlossen. Dies ist grundsätzlich sehr zu begrüßen, weil hierdurch weitere schwer betroffene Patient*innen eine höhere Chance auf Ausstellung medizinisch indizierter Heilmittelverordnungen erhalten.
Welche Diagnosen ab dem 01. Januar 2023 ergänzt werden, können Sie hier ersehen:
Beschlusstext G-BA vom 15.09.2022
Wofür ist das gut?
Bei Vorliegen eines Langfristigen Heilmittelbedarfes sind die Verordnenden ebenso wie bei einem Besonderen Verordnungsbedarf vor Regress für die Ausstellung der entsprechenden Heilmittelverordnungen geschützt.
Weitere Informationen sowie Handlungsempfehlungen finden Sie in unserer Stichwortinfo Regresssicher Verordnen