Veröffentlicht am 22.11.2022
Ergotherapeut*innen sind keine Pflegekräfte, sondern Therapeut*innen!
Ergotherapierende sind in einer Klinik dem Funktionsdienst zugeordnet und gehören nicht zur Pflege. Ergotherapeut*innen sollen auch gar keine Pflege am Bett erbringen, denn sie wurden ausgebildet, um Erkrankten wieder eine selbständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Therapeutische Aufgaben sind es, zur Genesung beizutragen, Pflege zu verhindern oder zu verzögern. Es gibt keinerlei pflegerischen Anteil im Rahmen der therapeutischen Ausbildung.
Arbeitsrechtlich gesehen stellt der Einsatz einer oder eines Therapierenden als Pflegehilfskraft zudem eine Versetzung in ein geringerwertiges Arbeitsfeld dar, weil der oder die Therapierende im Pflegebereich als ungelernte Hilfskraft lediglich untergeordnete Tätigkeiten ausführen und keine pflegerische Verantwortung übernehmen kann und darf. Wir berichteten: Therapeut*innen gehören nicht in die Pflege! | BED e.V. (bed-ev.de)
Pflegebudget zur Qualitätsteigerung in der Pflege
Zudem wurde das Pflegebudget neu geschaffen, um einen Anreiz für Kliniken zu bieten, Pflegefachkräfte und Vollkräfte mit pflegerischer Qualifikation (qualifizierte Hilfskräfte) einzustellen und so die Qualität in der Pflege zu verbessern. Ergotherapeut*innen verfügen über solch eine pflegerische Qualifikation nicht.
Therapeut*innen als Pflegehilfskräfte Wegen Fachkräftemangel
Durch den Fachkräftemangel beim Pflegepersonal greifen Einrichtungen dennoch auf ihre angestellten Therapeut*innen zurück, um diese teilwelse oder ausschließlich als Pflegehilfskräfte einzusetzen.
Doppelfinanzierungen der Personalkosten bei Therapeut*innen in Kliniken durchaus möglich
Den Einwand, dass es hierbei zu Doppelfinanzierungen der Personalkosten für Therapeut*innen kommen kann, halten wir – anders als bei den Hebammen, die in ihrem Beruf sehr wohl per se einen nicht unerheblichen Pflegeanteil aufweisen – für berechtigt, gerade weil die zwei Vergütungssysteme unabhängig voneinander existieren:
- Über das DRG-Fallpauschalensystem werden Behandlungen pauschaliert und ohne den Pflegeanteil vergütet. Hierin sind therapeutische Leistungen bereits enthalten.
- Über das Pflegebudget werden die tatsächlich angefallenen Pflegekosten nach dem Selbstkostendeckungsprinzip finanziert. Aktuell können auch angestellte Heilmittelerbringende, die am Bett arbeiten, über dieses Pflegebudget finanziert werden.
Auf diese Weise kann der Einsatz von Therapeut*innen über beide Systeme abgerechnet werden.
Massive Wettbewerbsverzerrung zu Lasten ambulant tätiger Ergotherapeut*innen
Trotz dieser massiven Wettbewerbsverzerrung, die seit 2018 zu Lasten aller ambulanten Ergotherapiepraxen besteht, welche ohnehin mit ihren niedrigen Vergütungen bislang auf verlorenem Posten beim Ringen um die wenigen Therapiefachkräfte stehen, wurden Petitionen öffentlichkeitswirksam gestartet, die nun den Verbleib der Therapeut*innen im Pflegebudget fordern und angebliche drohende Entlassungen suggerieren.
Funktionäre machen Therapeut*innen und Patient*innen zum Spielball
Mit Unterstützung solcher Petitionen werden Therapeut*innen und Patient*innen unwissend zum Spielball von Funktionären!
Aus diesem Grund unterstützen wir die dazu laufenden Petitionen ausdrücklich nicht.
Selbstverständlich treten wir dafür ein, dass die Beschäftigten in den Kliniken therapeutisch zum Wohle der Patient*innen eingesetzt und fair bezahlt werden.
Therapeutische Leistungen stattdessen noch konsequenter in DRGs nutzen
Es ist vielmehr an der Zeit therapeutische Leistungen in Kliniken noch konsequenter in den DRGs, also dem aktuellen Fallpauschalensystem, festzuschreiben, um das große Potential der Therapieberufe auch stationär erkennbar zu nutzen.
Der BED e.V. setzt sich hierfür ein.