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Veröffentlicht am 25.11.2022
Ab 01. Januar 2023 hat der "Gelbe Schein" ausgedient. Stattdessen meldet der feststellende Arzt oder die feststellende Ärztin die Arbeitsunfähigkeit von gesetzlich Versicherten elektronisch an die Krankenkasse (eAU) und händigt der erkrankten Person eine ärztliche Papierbescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit als gesetzlich vorgesehenes Beweismittel aus.
Der oder die Arbeitnehmende hat weiterhin die Pflicht, die Arbeitsunfähigkeit ärztlich feststellen zu lassen und diese der oder dem Arbeitgebenden zu melden. Es entfällt jedoch die Verpflichtung, der oder dem Arbeitgebenden die Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen - eine Vorlage oder gar Abgabe der ärztlichen Papierbescheinigung soll also bei gesetzlich Versicherten nicht mehr erfolgen.
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