Veröffentlicht am 02.12.2022
Aktualisiert am 06.12.2022
Auf Nachfrage teilte uns der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) mit, dass die Positionen der Telemedizinischen Leistungen (TML) im Bereich Ergotherapie noch nicht in der Heilmittelstammdatei enthalten sind, weil diese Datei gemäß § 73 Absatz 10 SGB V zur Bereitstellung der Preise für zu verordnende Heilmittel in der ärztlichen Praxisverwaltungssoftware (PVS) dient. Da Vertragsärzt*innen telemedizinische Leistungen nicht gesondert verordnen, wurde auf eine Aufnahme der Preise zu diesen Positionen bislang verzichtet. Bisher war dem GKV-SV offenbar nicht bekannt, dass auch Softwareanbieter von Praxissoftware im Heilmittelbereich auf diese Datei zugreifen, um die Positionen inkl. der Preise in ihre Systeme einzupflegen.
Der GKV-SV beabsichtigt, die Heilmittelpreisstammdatei weiter zu entwickeln und beginnend mit der zum 01.01.2023 zu veröffentlichenden Datei auch die TML-Positionen aufzunehmen. Die Veröffentlichung soll spätestens erfolgen, sobald alle zum 01.01.2023 gültigen Preise in den einzelnen Heilmittelbereichen bekannt sind. Der GKV-SV prüft gerade intern, ob evtl. eine frühere Veröffentlichung mit den Positionen der Telemedizinischen Leistungen möglich ist.
Sofern Sie als Selbstabrechner*in nicht darauf warten können oder wollen, kontaktieren Sie Ihren Softwareanbieter und bitten um anderweitige Übernahme der TML-Positionen in das System, damit Sie zeitnah Ihre Abrechnung mit den notwendigen korrekten Positionsnummern erstellen können. Die Positionsnummern und Preise können Sie der aktuellen Preisliste entnehmen:
Alternativ können Sie auch selbst händisch die benötigten Positionen einpflegen, sofern Ihre Software diese Möglichkeit bietet.
Sofern Sie über ein Abrechnungszentrum abrechnen, sollte dieses sich um die Übernahme der Positionen kümmern.
TML-Positionen verpflichtend
Stellen Sie in jedem Fall sicher, dass Sie bei Erbringung von Telemedizinischen Leistungen die korrekten TML-Positionsnummern abrechnen, da anderenfalls Absetzungen zu befürchten sind. Die Abrechnung von Telemedizinischen Leistungen über die "normalen" Positionsnummern ist nicht zulässig, auch wenn die Preise identisch sind.
Auf der Verordnungsrückseite kennzeichnen Sie die betreffenden Termine im Unterschriftenfeld der oder des Versicherten mit einem vorangestellten "TM".
Bei Fragen stehen wir Ihnen immer gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße
Ihr Team vom BED e.V.
Update 06.12.2022:
Der GKV-SV hat in Rücksprache mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) entschieden, dass zukünftig auch TML-Positionsnummer in der Stammdatei enthalten sein sollen. In Bezug auf die Ergotherapie werden diese Positionsnummern bei der turnusmäßigen Aktualisierung Anfang Januar 2023 mit aufgenommen.