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Schreiben des BED e.V. an den Gemeinsamen Bundesausschuss zur geplanten evidenzbasierten Überarbeitung des Heilmittelkataloges

Veröffentlicht am 10.02.2012

Der Heilmittelkatalog soll auf Basis der evidenzbasierten Medizin angepasst werden

Diese Kosten-Nutzen-Rechnungen für medizinische und therapeutische Leistungen sind aber nur sinnvoll und richtig, wenn jene auch alle relevanten Kriterien umfassen und eine ausreichende Anzahl von Studien dazu vorliegt.
 
Beide Voraussetzungen sind im Heilmittelbereich (noch) nicht gegeben. Forschungsmittel werden höchst selten für Heilmittelstudien zur Verfügung gestellt. Frau Barbara Steffens Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter in NRW teilte erst kürzlich anlässlich eines Kongresses zur Akademisierung der Gesundheitsfachberufe in Berlin auf Nachfrage mit, dass dafür keine Gelder zur Verfügung ständen.
Eine Standardisierung der Ergotherapie insbesondere über Leitlinien ist höchst wünschenswert, damit Patienten bei jedem Ergotherapeuten dieselben Maßnahmen und Leistungen erwarten können.
Auf Grund fehlender Studien sind solche Leitlinien aber (noch) nicht möglich. Darüber hinaus sind bereits im Vorfeld die Berufsverbände einzubinden, denn ohne die Unterstützung der Berufsverbände werden keine Leitlinien erfolgreich integriert werden.

Gänzlich unberücksichtigt bleibt bis dato, wie relevant es für den Genesungsprozess des Patienten ist, dass der Arzt und Therapeut Zeit für den Patienten haben und ihn ernst nehmen!
Diese relevanten Effekte und Auswirkungen guter therapeutischer und ärztlicher Intervention werden in bisherigen Berechnungen zu Kosten und Nutzen der Behandlungen aber überhaupt nicht beachtet.
Die bisherigen Auswertungen können daher nur zu vollkommen falschen Schlussfolgerungen und damit zu falschen Entscheidungen führen!
 
Wie wichtig der Aspekt der Zuwendung ist zeigt Joachim Bauer, deutscher Molekularbiologe, Neurobiologe und Arzt mit Ausbildung als Internist, Psychotherapeut und Psychiater.
Er erläutert in seinem Buch "Prinzip Menschlichkeit" eine Studie von Jon-Kar Zubieta aus dem Jahr 2005.
Wurde Patienten, die unter Schmerzen litten, durch einen Arzt mitgeteilt, dass er ihnen gleich ein schmerzlinderndes Medikament verabreichen würde, während in Wahrheit nur eine Placebo-Lösung verabreicht wurde, zeigte diese Behandlung eine erstaunliche Wirkung, die nur auf dem Sachverhalt begründet ist, dass die ärztliche Zuwendung ihre Wirkung entfaltete.
 
Die Patienten gaben eine 50%ige subjektive Verbesserung der Schmerzen an und zeigten zudem eine signifikante Zunahme der Aktivität der endogenen Opioide.
"Pure zwischenmenschliche Zuwendung, verbunden mit dem Versprechen, Hilfe zu leisten hatte also das körpereigene Opiod-System aktiviert und die Beschwerden der Betroffenen subjektiv wahrnehmbar ge-bessert. Bei den Probanden, denen man offen gesagt hatte, dass sie eine unwirksame Wasserlösung bekommen würden, blieb die Situation im Opiod-System dagegen unverändert, auch eine subjektive Schmerzlinderung blieb aus."
 
Beachten Sie daher bitte die Hinweise dieses Schreibens bei all ihren Kosten-Nutzen-Entscheidungen, während der Überarbeitung des Heilmittelkataloges.
 
Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.
 

Mit freundlichen Grüßen

Christine Donner
Geschäftsführung Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.

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