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Veröffentlicht am 30.12.2022
In den letzten Tagen erreichen uns vermehrt Informationen unserer Mitglieder, dass die DDG, welche die Abrechnungen für die Barmer prüft, Verordnungsduplikate nicht mehr anerkennen will.
In der Vergangenheit war es problemlos möglich, ein Verordnungsduplikat einzureichen, wenn gleichzeitig versichert wurde, dass das Original nicht mehr vorhanden ist und das Original also nicht abgerechnet wird.
Wenn das Original - aus welchen Gründen auch immer - nicht mehr vorhanden ist, dann geht es auch ganz praktisch nicht anders als die (weitere) Behandlung und Abrechnung mit einem Duplikat durchzuführen mit der Versicherung, dass das Original nicht eingereicht werden wird. Legen Sie daher in einem solchen Fall einen schriftlichen formlosen Widerspruch am besten bei DDG und Barmer gleichzeitig ein.
Informieren Sie uns bitte über das Ergebnis. Gerne werden wir Sie entsprechend unterstützen.
Ihr Team vom BED e.V.