Veröffentlicht am 23.02.2023
Praxisinhabende sind verpflichtet sicherzustellen, dass die in ihrer Heilmittelpraxis erfassten, gespeicherten und verwalteten personenbezogenen Daten bei Löschung fachgerecht gelöscht werden. Um den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gerecht zu werden, muss eine datenschutzkonforme Entsorgung von Speichermedien und Papierakten nach DIN 66399 erfolgen.
Wir informieren unsere Mitgliedspraxen über die Details.
Bitte loggen Sie sich ein oder klicken Sie hier um Ihren Mitgliedsantrag auszufüllen.
Dieser Artikel steht ausschließlich BED-Mitgliedern zur Verfügung.
Löschtechnik, Löschkonzept, Daten löschen, Datenvernichtung, Aktenvernichtung