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Veröffentlicht am 23.02.2023
Praxisinhabende sind verpflichtet sicherzustellen, dass die in ihrer Heilmittelpraxis erfassten, gespeicherten und verwalteten personenbezogenen Daten bei Löschung fachgerecht gelöscht werden. Um den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gerecht zu werden, muss eine datenschutzkonforme Entsorgung von Speichermedien und Papierakten nach DIN 66399 erfolgen.
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