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Veröffentlicht am 19.03.2012
Aktualisiert am 25.02.2017
Seit dem 1.1.2007 besteht für Zugelassene und Fachliche Leitungen die Fortbildungspflicht. Innerhalb von jeweils vier Jahren müssen 60 Fortbildungspunkte (1 Fortbildungspunkt entspricht 45 Minuten) nachgewiesen werden.
In der Anlage 2 der Rahmenempfehlung Ergotherapie ist geregelt, welche Veranstaltungen anerkennungsfähig sind und welche nicht. Ebenso werden in der Empfehlung die erforderlichen Qualitätsmerkmale für Dozenten und für die Fortbildungsinhalte festgelegt.
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